
Eine eingedrückte Palette, ein durchnässter Karton, eine fehlende Kiste: Schäden beim Transport lassen sich nie ganz ausschließen. Entscheidend ist, was in den ersten Minuten nach der Ablieferung passiert. Denn wer Schäden nicht rechtzeitig und sauber dokumentiert, hat später oft schlechte Karten.
Die wichtigsten Schritte bei Ablieferung
- Sendung sofort prüfen. Anzahl der Packstücke mit den Frachtpapieren abgleichen und die Ware auf äußerlich sichtbare Schäden kontrollieren – am besten noch im Beisein des Fahrers.
- Schaden auf dem Frachtbrief vermerken. Den Schaden konkret beschreiben („Palette 3, Ecke eingedrückt, zwei Kartons beschädigt“) statt pauschal „unter Vorbehalt“ zu quittieren.
- Fotos machen. Bilder von der beschädigten Ware, der Verpackung und der Ladungssicherung sind das wichtigste Beweismittel.
- Ware und Verpackung aufbewahren. Nichts entsorgen, bevor der Schaden geklärt ist.
- Schaden schriftlich anzeigen. Die Schadensanzeige an den Frachtführer sollte in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen.
Fristen im Blick behalten
Für nationale Transporte nach dem Handelsgesetzbuch gilt: Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens bei Ablieferung angezeigt werden. Bei Schäden, die erst beim Auspacken auffallen, bleiben in der Regel sieben Tage. Für Lieferfristüberschreitungen gilt eine Frist von 21 Tagen. Bei grenzüberschreitenden Transporten nach CMR gelten eigene Regeln. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Beratung im Einzelfall.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.